Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Vertrags- und Lieferbedingungen

 

1. Geltungsbereich

1.1 Verkäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Vertrags- und Lieferbedingungen, welche der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Lieferung anerkennt.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten werden die Allgemeinen Vertrags- und Lieferbedingungen auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Verkäufer im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.

 

2. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind bis zur Bestätigung des Auftrages freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch Auslieferung oder schriftliche, bzw. digitale Auftragsbestätigung durch uns zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Geschäftsbedingungen. Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

 

3. Lieferzeit

3.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde uns alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen oder Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt, bzw. zur Verfügung gestellt und etwaige Anzahlungen vereinbarungsgemäß geleistet hat.

3.2 Verzögern sich die Lieferungen durch uns, so ist der Käufer nur dann zum Rücktritt, bzw. Schadensersatzverlangen wegen Nichterfüllung berechtigt, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben und eine vom Käufer schriftlich gesetzte Nachfrist von mind. 14 Tagen zur Erbringung der Leistung mit der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde, erfolglos verstrichen ist.

3.3 Die Lieferfristen verlängern sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden baldmöglichst mit. Ist das Ende des Hindernisses nicht absehbar oder dauert es länger als 6 Wochen, so ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagern. Wir sind unbeschadet unserer sonstigen Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist zur Abnahme der Lieferung erfolglos verstreicht.

3.5 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

 

4. Versand, Gefahrenübergang, Versicherungen

4.1 Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart. 

4.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Verkäufer in Verzug der Annahme ist. 

4.3 Der Versand erfolgt auf dem nach unserem Ermessen besten Weg, soweit keine schriftliche Vereinbarung über Versandart und Versandweg getroffen wurde.

 

5. Zahlungsbedingungen 

5.1 Die Rechnungsstellung wird bei Versand, bzw. Versandbereitschaft vorgenommen.

5.2 Kam es nicht zu einer Einigung über einen bestimmten Preis, so bestimmt sich der Preis nach unserer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste.

5.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer und etwaiger Verpackungskosten.

5.4 Im Fall nicht rechtzeitiger Zahlung  sind wir berechtigt, den jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

5.5 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch, auf den der Kunde das Leistungsverweigerungsrecht stützt, ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

5.6 Wird uns nach dem Vertragsschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht erbracht, so können wir von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt uns unbenommen.

 

6. Beschaffenheit der Produkte

6.1 Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen durch uns stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Produktes dar.

6.2 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 

7. Rechte des Kunden bei Mängeln, Untersuchungspflicht 

7.1 Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare oder durch die Verarbeitung des Naturproduktes Leder bedingte Abweichungen in Farbe, Qualität und Verarbeitung begründen keine Gewährleistungsrechte des Kunden.

7.2 Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Übergabe zu überprüfen und offensichtliche Mängel uns gegenüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Verborgene Mängel müssen uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.3 Bei jeder Mängelrüge haben wir das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes. Dafür wird der Kunde uns notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Dazu können wir von dem Kunden auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an uns auf unsere Kosten zurückschickt. Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt, so ist er uns zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen, z. B. Fahrt- oder Versandkosten verpflichtet.

7.4 Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Hierfür wird der Kunde uns für die Nacherfüllung angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen.

7.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder haben wir die Art der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 

7.6  Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, können wir Rückgabe der Ware verlangen oder, dass die Ware beim Kunden verbleibt, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. 

7.7 Alle Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren innerhalb von 1 Jahr nach Ablieferung der Sache.

 

8. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

8.1 Wir haften nach den gesetzlichen Regeln auf Schadensersatz, soweit nicht Ziff. 8.2 etwas anderes vorsieht.

8.2 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit wir für diese einzustehen haben. 

8.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. 

8.4 Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und – minderung zu treffen. 

 

9. Eigentumsvorbehalt 

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis der Kunde unsere sämtlichen Forderungen gegen ihn aus der Geschäftsverbindung, einschl. der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen hat. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen unsererseits in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen.        

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. 

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. 

9.4 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets in unserem Namen und in unserem Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, verbunden oder vermengt ist.

9.5 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer seiner Pflichten nach Ziff. 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. In einem solchen Falle wird der Kunde uns oder unseren Beauftragten sofort Zugang zu den Vorbehaltswaren gewähren und diese herausgeben. Ggf. können wir auch die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte verlangen. 

9.6 Übersteigt der (Nominal-) Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 10 %, so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über. 

 

10. Produkthaftung

Veräußert der Kunde die Liefergegenstände unverändert oder nach Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen Waren, so stellt er uns im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist.

 

11. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen 

11.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich rechtlichem Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung (einschl. Scheck- und Wechselklagen) nach unserer Wahl das für Lauterach zuständigeLandgericht (Landgericht Feldkirch).

11.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in Österreich geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. 

11.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

11.4 Sollten einzelnen Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschl. dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

12. Vertrieb im Internet durch den Besteller

12.1 Dem Besteller ist es untersagt, die Ware über Internetauktionsplattformen zu verkaufen.

12.2 Dem Besteller ist es untersagt Dritthändler zu beliefern, die ihrerseits über Internetauktionsplattformen verkaufen.